Besondere Vereinbarungen mit Krankenkassen


Grundsätzlich übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie. Mit folgenden Krankenkassen bestehen darüber hinaus bestimmte Kooperationsvereinbarungen, durch die eine Behandlung unmittelbar, d.h., ohne Wartezeit nach dem Erstgespräch erfolgen kann:

 

  • Audi-BKK - Voraussetzungen: Die Anmeldung zur Therapie muss über eine sogenannte "Neutrale Stelle" Ihrer Krankenkasse vermittelt werden, d. h., Sie erhalten bereits vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie eine psychologische Diagnostik und Beratung, die ggf. mehrere Sitzungen umfasst. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach Möglichkeiten, Termine hierfür zu erhalten.

 

  • Bosch-BKK - Voraussetzung für die Akut-Psychotherapie ist, dass der Hausarzt ebenfalls in das Programm eingeschrieben ist.